Wirtschaftliche Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche [[Vermögensverwaltung]] im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur [[Technische Verwaltungtechnischen Verwaltung]] keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.
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Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche [[Vermögensverwaltung]] im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur [[Technische Verwaltung|technischen Verwaltung]] keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2008, 11:22 Uhr

Definition: Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche Vermögensverwaltung im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur technischen Verwaltung keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.