Wirtschaftliche Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2008, 11:22 Uhr
Definition: Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche Vermögensverwaltung im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur technischen Verwaltung keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.