Anlagevermögen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
 
Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
  
- immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts-  oder Firmenwert.
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  - immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative)     Geschäfts-  oder Firmenwert,
 
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  - Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung),
- Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung).
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  - Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.
 
 
- Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.
 

Aktuelle Version vom 8. August 2017, 15:59 Uhr

Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:

  - immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative)     Geschäfts-  oder Firmenwert,
  - Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung),
  - Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.