Bilanzbereinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Definition:''' Um eine Unternehmensbewertung durchzuführen, muss die Bilanz vorher bereinigt werden, das heisst z.B. dass stille Reserven aufgelöst oder nichtbetriebliches Vermögen ausgesondert werden.  
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'''Definition:''' Um eine [[Unternehmensbewertung]] durchzuführen, muss die Bilanz vorher bereinigt werden, das heisst z.B. dass stille Reserven aufgelöst oder nichtbetriebliches Vermögen ausgesondert werden.  
  
 
'''Verwandte Begriffe:''' [[Stille Reserven]], [[Nichtbetriebliches Vermögen]]
 
'''Verwandte Begriffe:''' [[Stille Reserven]], [[Nichtbetriebliches Vermögen]]

Version vom 21. Februar 2008, 14:21 Uhr

Definition: Um eine Unternehmensbewertung durchzuführen, muss die Bilanz vorher bereinigt werden, das heisst z.B. dass stille Reserven aufgelöst oder nichtbetriebliches Vermögen ausgesondert werden.

Verwandte Begriffe: Stille Reserven, Nichtbetriebliches Vermögen