Wechsel

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Englisch: Bill of Exchange

Definition: Der Wechsel ist eine schriftliche, unbedingte, aber befristete Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme zugunsten des legitimierten Inhabers der Urkunde. Wechsel repräsentieren zukünftige Forderungen des Kunden bei einer Drittperson. Die Systematik des Wechsels sieht folgendermassen aus:

1. Ein Kunde einer Bank besitzt eine grössere Forderung gegenüber einer Drittpartei, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden muss. Benötigt der Kunde aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Zahlung seiner Forderung, kann er einen Wechsel ausstellen, welcher von der Drittpartei unterschrieben wird. Damit bestätigt diese Partei, dass diese Forderung existiert.

2. Anschliessend kann der Kunde den Wechsel an einen Wechselnehmer (üblicherweise eine Bank) weitergeben. Der Kunde erhält im Gegenzug vom Wechselnehmer einen Diskontkredit in der maximalen Höhe des Diskontkredites abzüglich eines Diskonts (Diskont=(Wechselbetrag*Diskontsatz*Restlaufzeit)/(360*100)).

3. Zum Fälligkeitszeitpunkt wird die ursprüngliche Forderung vom Schuldner an den Wechselnehmer - nicht an den Aussteller des Wechsels - zurückbezahlt.