Buchwertprinzip
Version vom 31. Januar 2006, 15:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Prinzip aus dem Steuerrecht, nach dem juristische Personen den Kursgewinn auf gehaltenen Wertpapieren als Einkommen versteuern müssen. Bei natürlichen Personen gilt hingegen das Nennwertprinzip was Steuerfreiheit von Kursgewinnen zur Folge hat.