Einzelunternehmung

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Englisch: Sole Proprietorship

Definition: Unternehmung mit persönlicher, unbeschränkter Haftung der Eigentümerin (des Eigentümers). Der Inhaber (die Inhaberin) ist üblicherweise auch der Geschäftsführer (die Geschäftsführerin). Die Einzelunternehmung ist eine sehr geeignete Rechtsform für kleine Unternehmen mit überblickbarem Kapitalbedarf und kleinem Risiko, weil sie nur wenigen formalen Bedingungen unterliegt.