Goldene Bilanzregel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die goldene Bilanzregel verlangt, dass mindestens das Anlagevermögen mit langfristigem [[Kapital]] (langfristiges [[Fremdkapital]] und Eigenkapital) finanziert wird. Die Umsetzung der goldenen Bilanzregel ist die Operationalisierung der Fristenkongruenz, und erfolgt z.B. durch den Einsatz von Kennzahlen wie dem Anlagedeckungsgrad II
 
Die goldene Bilanzregel verlangt, dass mindestens das Anlagevermögen mit langfristigem [[Kapital]] (langfristiges [[Fremdkapital]] und Eigenkapital) finanziert wird. Die Umsetzung der goldenen Bilanzregel ist die Operationalisierung der Fristenkongruenz, und erfolgt z.B. durch den Einsatz von Kennzahlen wie dem Anlagedeckungsgrad II
  
 
'''Verwandte Begriffe:''' [[Goldene Finanzierungsregel]]
 
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Version vom 17. Februar 2006, 13:50 Uhr

Definition: Die goldene Bilanzregel verlangt, dass mindestens das Anlagevermögen mit langfristigem Kapital (langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital) finanziert wird. Die Umsetzung der goldenen Bilanzregel ist die Operationalisierung der Fristenkongruenz, und erfolgt z.B. durch den Einsatz von Kennzahlen wie dem Anlagedeckungsgrad II

Verwandte Begriffe: Goldene Finanzierungsregel ddd