Stille Reserven
Version vom 26. März 2007, 11:41 Uhr von 130.60.242.184
Definition: Sind einzelne Aktiven der Bilanz unterbewertet bzw. Passiven überbewertet, so verfügt das Unternehmen über so genannte stille Reserven. In diesem Fall gibt die Bilanz die Vermögens- und Ertragslage nur verzerrt wieder. Bei einer Unternehmensbewertung müssen deshalb die stillen Reserven im Rahmen einer Bilanzbereinigung aufgelöst werden.
Verwandte Begriffe: Bilanzbereinigung