WACCs
Version vom 23. März 2007, 16:34 Uhr von 130.60.242.189
Definition: Um zu korrigieren, dass bei der Unternehmensbewertung der Steueraufwand meist auf Basis des EBIT (statt korrekterweise des EBT) berechnet wird, muss der WACC angepasst werden. Dies gelingt, indem man die Fremdkapitalkosten (kFK) reduziert, d.h. mit dem Term (1-Gewinnsteuersatz) multipliziert.
Verwandte Begriffe: WACC, Fremdkapital, Steuern