Finanzintermediär (i.w.S.)
Version vom 12. Februar 2013, 19:27 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Ein Finanzintermediär im weiteren Sinne bezeichnet eine Institution die den Handel zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern erleichtert. Als Beispiele sind Rating Agenturen, Börsendienste, Broker und Finanzmakler zu nennen.