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Einbehaltene Gewinne (Quelltext anzeigen)
Version vom 26. Februar 2007, 09:51 Uhr
, 09:51, 26. Feb. 2007keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Definition:'''
Nicht ausgezahlte Gewinne, die in Bilanzen als Reserven geführt werden. Einbehaltene Gewinne sind [[Eigenkapital]] und stehen den Eigentümern zur Verfügung. Zuweilen limitieren gesetzliche Vorschriften die Verfügung über einbehaltene Gewinne, aus denen gesetzliche Reserven gebildet werden mussten. Das Einbehalten von Gewinnen ist für die UnteSelbstfinanzierung rnehmung Unternehmung eine Form der Selbstfinanzierung durch Innenfinanzierung.