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'''Definition:''' Moral Hazard tritt bei asymetrischer Information und unvollständigen Verträgen ein. Es beschreibt das Phänomen, dass nach Vertragsabschluss die besser informierte Partei ihren Informationsvorsprung ausnützt und sich nicht im Sinne und Zweck des Vertrags verhält, diesen jedoch nicht verletzt. Wird Moral Hazard von der Gegenpartei antizipiert, kann es sein, dass volkswirtschaftlich sinnvolle Projekte nicht zustande kommen.
Verwandte Begriffe: [[Asymetrische Information]], [[Prinzipal Agent Theorie]], [[Adverse Selection]]
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