Negativauswahl

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Englisch: Adverse Selection

Definition: Selektion durch die "schlechten" Marktteilnehmer. Bei Negativauswahl werden Informationsasymmetrien von Marktteilnehmern mit einem schlechten Risikoprofil (hohes Risiko) ausgenutzt. Sie verdrängen damit die "guten" Marktteilnehmer. "Schlechte" Marktteilnehmer schliessen beispielsweise im Wissen um ihr höheres Risiko bessere Versicherungen ab oder nehmen Kredit bei einer Bank auf, wenn sie wissen, dass sie auf dem Kapitalmarkt keine Chance hätten. So ist der Kunde einer Versicherung im Durchschnitt risikobehafteter als eine durchschnittliche Person. Hätten die Vertragspartner der "schlechten" Marktteilnehmer vollständige Kenntnis über ihre Gegenpartei, würde sie die Verträge nicht oder nur zu einem höheren Preis abschliessen. Allerdings ist dies für diese Partei nicht oder nur zu prohibitiv hohen Kosten möglich, die schlechten von den guten Vertragspartnern zu unterschieden und sie wird einen Einheitspreise für alle verlangen der so hoch ist die es die schlechten Kunden nötig machen. Die Preise, die die Vertragspartei mit dem Informationsnachteil verlangt, liegen daher über dem fairen Preis für alle Marktteilnehmer und sind damit nicht attraktiv für die "guten" Teilnehmer.

Verwandte Begriffe: Agency-Theorie, Moral Hazard, Asymmetrische Information