Einlagensicherung

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Eine Einlagensicherung sichert die privilegierten Einlagen von Kunden bei Banken für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit einer beteiligten Bank. In der Schweiz sind alle Banken und Effektenhändler Mitglieder bei der Einlagensicherung (vgl. BankG Art. 37: BankG). Der gesicherte Betrag entspricht in der Schweiz maximal CHF 100'000 pro Einleger und Bank.