Emissionskonsortium

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Definition: Da Emissionen oft mit einem erhöhten Platzierungsrisiko verbunden sind, werden grosse Volumen oft durch mehrere Investment Banken übernommen, um zum einen das Risiko zu minimieren und zum anderen die Platzierungskraft zu erhöhen. Ein solcher zeitweiliger Zusammenschluss wird als Emissionskonsortium bezeichnet, welches durch eine konsortialführende Bank (Lead Manager) geleitet wird. Dieses Vorgehen birgt nicht nur einen Vorteil für das Konsortium, sondern auch für den Emittenten, welcher von der Reputation mehrerer Bankinstitute profitieren kann.

Zu Beginn einer Emission wird ein Übernahmevertrag (Underwriting Agreement) zwischen dem Emittenten und dem Emissionskonsortium ausgehandelt. Dieser beinhaltet neben den Übernahmeverpflichtungen auch ein Rücktrittsrecht bei Eintritt bestimmter Ereignisse, wie zum Beispiel politische Vorfälle. Ein sogenannter Syndikatsvertrag regelt schlussendlich die Rechte und Pflichten zwischen den jeweiligen Konsortialmitgliedern, wie die Beteiligungsquote, die Aufteilung von Kosten und Gewinnen, die Vergütungen für die Titelplatzierung sowie Richtlinien über die Abtretung von Unterbeteiligungen.