Law of One Price

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Definition: Unter der Annahme fehlender Arbitragemöglichkeiten gibt es nur einen gültigen Wert für ein Gut ("Law of One Price"). Ein Beispiel verdeutlicht dieses Gesetz: Angenommen, ein Unternehmen ist gleichzeitig an den Börsen in London und in New York kotiert. Falls es möglich ist, Aktien dieses Unternehmens in London zu kaufen und in New York zu verkaufen, darf es nach dem "Law of One Price" keine Arbitrage geben. Folglich muss gelten: Aktienpreis(London) = Wechselkurs * Aktienpreis(NY).