Quellensteuer

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Englisch: Withholding Tax

Definition: Sofort bezahlte Sicherungssteuer. Die Quellensteuer wird zwar vom Empfänger einer Geldleistung geschuldet (z. B. Arbeitnehmer, Dividendenempfänger), sie wird aber direkt bei der Überweisung der Summe an den Empfänger durch den Schuldner an die Steuerbehörden gezahlt. Quellensteuern dienen oft als Sicherungssteuer. Ein Beispiel einer Quellensteuer ist die schweizerische Verrechnungssteuer. Bei der Zahlung einer Dividende oder der Gutschrift von Zinsen erhält der Empfänger nur 65% des Betrages, während 35% direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung überwiesen werden. Wenn die der Verrechnungssteuer zugrundeliegenden Einkünfte ordentlich deklariert werden, kann die Verrechnungssteuer zurückgefordert werden. Unter Umständen ist die Quellenbesteuerung auch die definitive Besteuerung.