Unabhängige Vermögensverwalter

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Definition: Die Definition eines klassischen Vermögensverwalters umfasst als Aufgabenbereich die Beratung in finanziellen Angelegenheiten sowie die Verwaltung des von Kunden anvertrauten Vermögens. Die Beratung sowie Verwaltung kann jedoch beispielsweise durch bankinterne Vorgaben eingeschränkt werden oder die schlussendliche Verwaltung richtet sich nach dem Anlageprofil der Bank. Der unabhängige Vermögensverwalter übt die gleichen Aufgaben wie im klassischen Fall aus, doch unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass dieser unabhängige Anlageentscheidungen nach seiner Überzeugung tätigen kann.

Aufgrund dieser Freiheit kann der unabhängige Vermögensverwalter den Kunden individueller beraten und eine breitere Produktpalette einbeziehen. Das Dienstleistungspaket bezieht somit nicht nur eine rein bankmässige Beratung ein, sondern umfasst auch Bereiche wie Nachfolgeregelung oder juristische wie auch steuerliche Hilfestellungen. Über eine Vollmachtsanweisung verwaltet im Anschluss der unabhängige Vermögensverwalter das hinterlegte Vermögen in Namen des Kunden, welches auf einer Depotbank hinterlegt wird.