Holdingprivileg

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Englisch: Holding Company Privilege

Definition: Steuerliche Befreiung von Beteiligungsgesellschaften zur Vermeidung von Zwei- oder Mehrfachbesteuerung. Holdinggesellschaften zahlen keine Gewinnsteuer auf den Erträgen aus den Beteiligungen (Dividenden). Diese Gewinne wurden schon auf der Ebene der von der Holding besessenen Gesellschaft besteuert, eine nochmalige Besteuerung wäre eine Mehrfachbesteuerung. In der Schweiz kennen die Kantone ein Holdingprivileg. Um dafür zu qualifizieren müssen Holdinggesellschaften den Beteiligungszweck statuarisch festhalten, den Gesellschaftszweck wirklich verfolgen, und Beteiligungen bzw. Erträge daraus müssen mindestens zwei Drittel der Aktiven oder Erträge ausmachen. Auf Ebene der Schweizerischen Eidgenossenschaft existiert kein Holdingprivileg, allerdings gewährt der Bund Holdinggesellschaften einen Beteiligungsabzug.