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Goldene Bilanzregel (Quelltext anzeigen)
Version vom 17. Februar 2006, 13:50 Uhr
, 13:50, 17. Feb. 2006keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Definition:'''
Die goldene Bilanzregel verlangt, dass mindestens das Anlagevermögen mit langfristigem [[Kapital]] (langfristiges [[Fremdkapital]] und Eigenkapital) finanziert wird. Die Umsetzung der goldenen Bilanzregel ist die Operationalisierung der Fristenkongruenz, und erfolgt z.B. durch den Einsatz von Kennzahlen wie dem Anlagedeckungsgrad II
'''Verwandte Begriffe:''' [[Goldene Finanzierungsregel]]
ddd